Rechtsprechung
VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG Student aus Tunesien;Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen wiederholten Wechsels des Studienfachs/Aufenthaltszwecks ohne Vorliegen eines triftigen Grundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455
Ob ein Ausnahmefall von der gesetzlichen Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorliegt, ist vielmehr eine Frage der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009, 1 C 3.08, InfAuslR 2009, 333). - VGH Baden-Württemberg, 19.02.2008 - 13 S 2774/07
Aufenthalt von Ausländern; Wechsel der Ausbildung
Auszug aus VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455
Der nach § 16 Abs. 2 AufenthG maßgebliche Aufenthaltszweck ergibt sich aus der erteilten Aufenthaltserlaubnis, das heißt hier der Festlegung des Studiums der Mechatronik (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2008, 13 S 2774/07 - juris -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2009 - 18 B 180/09
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Studium, Studienfachwechsel, Universität, …
Auszug aus VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455
Schon der Wechsel der Fachrichtung des Studiums stellt einen Wechsel des Aufenthaltszwecks dar (OVG NRW, Beschluss vom 6.3.2009, 18 B 180/09 - juris -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 17 B 2379/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Studium, Studienfachwechsel
Auszug aus VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455
Falls dem Antragsteller die einzige bestandene Prüfung (Digitaltechnik) im Studiengang Informations- und Kommunikationstechnik angerechnet werden kann und falls der Antragsteller nach zwei erfolglos abgebrochenen Studienversuchen nunmehr die Hoffnung hegen kann, sein angefangenes Studium innerhalb einer zehnjährigen Gesamtaufenthaltsdauer erfolgreich absolvieren zu können, begründet dies ebenfalls keinen atypischen Geschehensablauf (OVG NRW, Beschluss vom 30.11.2007, 17 B 2379/06 - juris -, VG Münster, Beschluss vom 10.11.2009, 8 L 517/09 - juris -). - VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09
Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis, Studium, anderer …
Auszug aus VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455
Falls dem Antragsteller die einzige bestandene Prüfung (Digitaltechnik) im Studiengang Informations- und Kommunikationstechnik angerechnet werden kann und falls der Antragsteller nach zwei erfolglos abgebrochenen Studienversuchen nunmehr die Hoffnung hegen kann, sein angefangenes Studium innerhalb einer zehnjährigen Gesamtaufenthaltsdauer erfolgreich absolvieren zu können, begründet dies ebenfalls keinen atypischen Geschehensablauf (OVG NRW, Beschluss vom 30.11.2007, 17 B 2379/06 - juris -, VG Münster, Beschluss vom 10.11.2009, 8 L 517/09 - juris -). - VGH Bayern, 17.08.2009 - 19 CS 09.1039
Ausländerrecht; vorläufiger Rechtsschutz; Hauptsacheerledigung; …
Auszug aus VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 5 S 09.02455
Der vom Antragsteller nunmehr vorgenommene Studienfachwechsel zur Informations- und Kommunikationstechnik stellt keine - einen Wechsel des Aufenthaltszwecks ausschließende - Schwerpunktverlagerung, sondern einen Fachrichtungswechsel und damit einen gemäß § 16 Abs. 2 AufenthG während des Aufenthalts nach Absatz 1 unzulässigen Wechsel des Aufenthaltszwecks dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.08.2009, 19 CS 09.1039).